Bierlieferungsverträge

In den Entscheidungen spiegelt sich der Interessengegensatz zwischen den Herstellern und Lieferanten einerseits, die durch möglichst viele langfristige Absatzverträge die Grundlage für eine vorausschauende Produktion und Investitionsplanung schaffen möchten und den Gastwirten andererseits, für die eine Bezugsbindung auf die einzige Sicherheit für Kreditaufnahmen und die Gegenleistung für sonstige Zuwendungen sowie für Ausstattung, Renovierung und Ausbau ihrer Betriebe darstellt, wieder.
 
Bei den Gestaltungen der Verträge ist die jeweils aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen, so dass wir empfehlen, die Musterverträge in regelmäßigen Abständen an die aktuelle Rechtsprechung anpassen zu lassen.
 
drtm-pplc 2012-05-20 wid-325 drtm-bns 2012-05-20